Organisation des Inventars

Jede Initiative ist in einer Karteikarte beschrieben. Der Inhalt der Karteikarten folgt für alle dem gleichen Format und ist in drei Absätze unterteilt. Im Detail gibt der erste Absatz den Namen der verantwortlichen Organisation an; der zweite enthält das Gründungsjahr und die Hauptziele; und der dritte erklärt die konkreten vorgeschlagenen Aktivitäten. Abschliessend wird in dem letzten Satz betont, wie die Initiative zur sozialen Inklusion der älteren Bevölkerung beiträgt. Wir legen Wert auf eine inklusive Sprache und haben daher bei der Erstellung der Karteikarten die 2023 von den Bundesbehörden veröffentlichten Richtlinien beachtet.

Jede Karteikarte enthält ausserdem Informationen zu den Ansprechpartnern, der Zielgruppe, den Interventionsmodalitäten, dem Zeitraum des Tätigkeitsbeginns, der Barrierefreiheit und der Verbreitung in der Schweiz der Initiativen. Einige dieser Informationen sind kategorisiert und können als Suchkriterien verwendet werden. Im Folgenden finden Sie kurze Beschreibungen jeder Kategorie.

  • Trägerorganisation

    Organisation, die die Initiative anbietet

  • Zielgruppe

    Empfänger der Initiative

    • Kinder und Jugendliche: 0 – 17 Jahre
    • Junge Erwachsene: 18 – 49 Jahre
    • Erwachsene mittleren Alters: 50 – 64 Jahre
    • Ältere Menschen: 65 Jahre und älter
  • Interventionsmodalitäten

    Arten der durchgeführten Aktivitäten

    • Begleitung: Initiativen, die ältere Menschen bei alltäglichen Aktivitäten wie Einkaufen, Kochen, der Hausreinigung, Arztbesuchen und anderen Besorgungen unterstützen.
    • Beziehungsaktivierung: Initiativen, die zwei oder mehr ältere Menschen miteinander in Kontakt bringen und ihnen die Möglichkeit bieten, sich persönlich oder mithilfe neuer Technologien zu treffen und kennenzulernen, mit dem Ziel, sozialer Isolation und/oder Einsamkeit zu verhindern oder zu bekämpfen.
    • Kulturelle Aktivitäten: Initiativen, die die Durchführung von kulturellen Aktivitäten beinhalten (z. B. Reisen und Ausflüge, Theateraktivitäten, Kino, Kurse, Unterrichtseinheiten und Universitäten des dritten Alters).
    • Freizeitaktivitäten: Initiativen, die die Durchführung von organisierten Freizeitaktivitäten beinhalten (z. B. gemeinsame Mittagessen, kreative Aktivitäten, Sportkurse und Gartenarbeit).
    • Intergenerationelle Aktivitäten: Initiativen, die die Interaktion zwischen Personen verschiedener Generationen fördern, sei es, um einer älteren Person in einer fragilen Lage zu helfen oder ältere Menschen aktiv in Freiwilligenprojekte einzubeziehen.
    • Beratung: Initiativen, die älteren Menschen bei der Suche nach Dienstleistungen helfen, die sie bei der Prävention oder Bekämpfung von sozialer Isolation und/oder Einsamkeit unterstützen können.
    • Sensibilisierung: Initiativen, die die Bevölkerung für die Themen soziale Isolation und/oder Einsamkeit älterer Menschen sensibilisieren.
    • Psychologische Unterstützung: Initiativen zur Prävention oder Bekämpfung von sozialer Isolation und/oder Einsamkeit, indem sie den Nutzenden einen Zuhör- und/oder psychologischen Unterstützungsdienst anbieten – individuell oder in Gruppen, vor Ort oder telefonisch.
    • Begegnungsräume: Initiativen, die den Nutzenden einen freien und ausgestatteten Raum zur Verfügung stellen, um verschiedene Aktivitäten zu organisieren oder daran teilzunehmen oder einfach Zeit in Gesellschaft zu verbringen.
    • Hausbesuche: Initiativen, die Hausbesuche von Freiwilligen oder Fachpersonen bei älteren Menschen vorsehen, um ihnen Gesellschaft zu leisten und verschiedene Aktivitäten anzubieten.
  • Zeitraum des Tätigkeitsbeginns

    Jahrzehnt, in dem die Aktivität begann

  • Barrierefreiheit

    Die Barrierefreiheit einer Initiative wird auf zwei sich ergänzenden Dimensionen bewertet: Einerseits die konkrete Nutzbarkeit der Initiative, also die Möglichkeit für Menschen, an den vorgesehenen Aktivitäten teilzunehmen; andererseits der Grad der Komplexität oder die Schwere der motorischen, sensorischen oder kognitiven Behinderungen der betroffenen Personen, die ihre Teilnahmefähigkeit wesentlich beeinflussen können.

    • Eine Initiative gilt als barrierefrei für Menschen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Behinderungen, wenn diese mit entsprechenden Hilfsmitteln vollständig an den angebotenen Aktivitäten teilnehmen können.
    • Als teilweise barrierefrei wird eine Initiative eingestuft, wenn Menschen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Behinderungen nur eingeschränkt an den Aktivitäten teilnehmen können. Ebenso gilt eine Initiative als teilweise barrierefrei, wenn nur Personen mit leichteren Behinderungen oder geringem Unterstützungsbedarf teilnehmen können.
    • Eine Initiative gilt als nicht barrierefrei, wenn Menschen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Behinderungen keine Möglichkeit zur Teilnahme haben.
  • Verbreitung in der Schweiz

    Kantone, in denen die Initiative aktiv ist